eCommerce-Recht-News 02/2018

Juristische Neuigkeiten aus dem Februar von unserem Partner IT-Recht Kanzlei München


IT Recht KanzleiEine neue EU-Verordnung wirft ihre Schatten voraus – diesmal: Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Datenschutzbeauftragte und was Sie sonst noch wissen müssen. Außerdem im Programm: Pflichtangaben in geschäftlichen E-Mails.

DSGVO (I): Muss ich einen Datenschutzbeauftragten ernennen?
Die ab dem 25.05.2018 anzuwendende Datenschutz-Grundverordnung bürdet Online-Händlern eine Fülle von Pflichten auf. In dem Zusammenhang wird die IT-Recht Kanzlei derzeit oft gefragt, ob und in welchen Fällen die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten notwendig sein wird. Was gilt etwa für Online-Händler, die mehr als 9 Mitarbeiter mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen? Was bedeutet automatisiert und wer genau ist mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt? Gilt die Schwelle von zehn Personen uneingeschränkt? Die IT-Recht Kanzlei hat diese Fragen übersichtlich und verständlich aufbereitet.

DSGVO (II): Was muss ich sonst noch beachten?
Neben der (eventuellen) Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten werden Online-Händler mit einer Reihe von Neuerungen konfrontiert. Insbesondere müssen Händler alle Strukturen und Prozesse an das dann EU-weit einheitlich geltende und harmonisierte Datenschutzrecht angepasst haben. Die IT-Recht Kanzlei hat sich auch dieser Thematik angenommen und beantwortet in einem übersichtlichen Beitrag die wichtigsten und gängigsten Fragen im Zusammenhang mit den neuen Datenschutz-rechtlichen Regelungen.

Möchten Sie mehr über die Neuerungen der Datenschutzgrundverordnung erfahren, dann klicken Sie hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/viewTopic.php?tid=836

Welche Pflichtangaben muss ich in geschäftlichen E-Mails hinterlegen?
Meist enthalten E-Mails am Ende nur ein nettes, abschließendes Grußwort. Eine Signatur mit Namen und Anschrift fehlt häufig. Doch E-Mail-Signaturen erleichtern nicht nur die Kontaktaufnahme potenzieller Kunden für telefonische Rückfragen; in der Regel sind sie gesetzlich vorgeschrieben. Die IT-Recht Kanzlei hat für Sie einen übersichtlichen Beitrag zusammengestellt, der verständlich erläutert, wann eine Pflicht zur E-Mail-Signatur konkret besteht und wie sie zu erfüllen ist.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die vorstehend geäußerte Auffassung der Rechtslage unverbindlich ist. Bitte fragen Sie hierzu Ihren Rechtsberater.


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