eCommerce-Recht-News 11/2017

Juristische Neuigkeiten aus dem November von unserem Partner IT-Recht Kanzlei München


IT Recht KanzleiDer Winter ist da, die Abende werden länger – die perfekte Zeit, sich mit den aktuellen Entwicklungen im eCommerce-Recht zu beschäftigen. Diesmal: Textilkennzeichnung, Weihnachtswerbung, Widerrufsbelehrung und Verpackungsgesetz. Und wir werfen einen Blick auf aktuelle Abmahngründe.

Wie kann ich rechtssicher Textilien verkaufen?
Genau dafür hat die IT-Recht Kanzlei München einen umfangreichen Leitfaden zusammengestellt – dieser beschäftigt sich intensiv mit den rechtlichen Vorgaben, die beim Bereitstellen von Textilerzeugnissen auf dem EU-Markt zu beachten sind. Welche allgemeinen und besonderen Kennzeichnungsregeln sieht die europäische Textilkennzeichnungsverordnung vor? Welche Rolle spielt dabei das deutsche Textilkennzeichnungsgesetz? Welche Textilerzeugnisse sind tatsächlich kennzeichnungspflichtig und welche nicht? Wie lauten die allein zulässigen Bezeichnungen der Textilfasern? Wie erfolgt die Anbringung des Etiketts oder der Kennzeichnung direkt am Produkt? Was wird aktuell häufig abgemahnt und welche neuere Rechtsprechung sollte man zum Thema Textilkennzeichnung kennen? All diese Fragen werden in dem Leitfaden plausibel beantwortet.
Zum Leitfaden

Was muss ich bei Weihnachtswerbeaktionen beachten?
Auch dafür gibt es einen übersichtlichen Leitfaden; dort werden mögliche Weihnachtsaktionen vorgestellt und über deren rechtliche Aspekte informiert. Das Weihnachtsgeschäft ist für nicht wenige Händler die goldene und damit wichtigste Zeit des Jahres. Web-Shops haben dabei den Vorteil, dass das Bestellen der Weihnachtsgeschenke im Internet bei den Verbrauchern von Jahr zu Jahr beliebter wird. Es gilt somit, möglichst viele Kaufwillige in den Shop zu führen und zum Kaufen zu animieren. Das gelingt umso besser, wenn die Händler die Käufer in ihrer Weihnachtsstimmung abholen: Weihnachtsrabatte, Weihnachtsgewinnspiele, insbesondere auch eine Liefergarantie rechtzeitig zum Fest und das Versprechen eines Umtauschrechts bei Nichtgefallen können Vorteile im Kampf um Kunden sein. Aus rechtlicher Sicht gibt es in der Regel vergleichsweise geringe Hürden; vor allem die Vorgaben des UWG müssen beachtet werden, was bedeutet, dass die Bedingungen der einzelnen Aktionen für die Verbraucher klar, eindeutig und verständlich sein müssen. Wie das funktioniert, entnehmen Sie ganz einfach diesem Beitrag.

Muss ich meine Telefonnummer im Muster-Widerrufsformular angeben?
Auf keinen Fall! In den letzten Tagen machen viele Abmahnungen die Runde, mit denen die Angabe einer Telefonnummer im sog. Muster-WiderrufsFORMULAR beanstandet wird. Die Verwirrung bei den Händlern ist groß. (Die gute Nachricht vorweg: Das von der IT-Recht Kanzlei für Update-Service-Mandanten erstellte Muster-Widerrufsformular ist nicht von der derzeit abgemahnten Problematik betroffen.) Des Rätsels Lösung: Verwechseln Sie das Muster-WiderrufsFORMULAR nicht mit der WiderrufsBELEHRUNG: In der Widerrufsbelehrung muss eine Telefonnummer stehen (andernfalls besteht konkrete Abmahngefahr!), im Muster-Widerrufsformular dagegen darf keine Telefonnummer stehen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte diesem Beitrag. 

Was wird das neue Verpackungsgesetz mit sich bringen?
Da haben wir bei einem Experten aus der Recycling-Branche nachgefragt. Ab 2019 löst das Verpackungsgesetz (VerpackG) die derzeit geltende Verpackungsverordnung (VerpackV) ab und wird zu diesem Zeitpunkt auch für Online-Händler bindend. Welche Änderungen dieses Gesetz mit sich bringt und wie insbesondere Händler mit geringeren Verpackungsmengen dem oftmals notwendigen Übel der Verpackungslizenzierung begegnen können, erklärt Herr Tiilikainen von der Reclay Group im aktuellen Interview der IT-Recht Kanzlei.

Abmahnradar: Was wird momentan abgemahnt?
Was haben IDO, Zutatenverzeichnis, Nährwerttabelle, Handel mit gebrauchter Software bzw. Lizenzkeys, unberechtigte Bildnutzung, Zappsack, fehlende Grundpreisangaben, Garantiewerbung und die Benutzung der Marke „Inbus” gemeinsam? Richtig, alles sind aktuelle Abmahngründe. Ausführliche Informationen und gute Tipps zur Vermeidung solcher Abmahnungen entnehmen Sie bitte dem aktuellen Abmahnradar.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die vorstehend geäußerte Auffassung der Rechtslage unverbindlich ist. Bitte fragen Sie hierzu Ihren Rechtsberater.


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